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Strassenreklame, Gesuch

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Anbringen von Strassenreklamen

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.

Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und bei der Standortgemeinde einreichen.

Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:

  • Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.

Voraussetzungen

Gemäss Strassensignalisationsverordnung (SSV) Art. 90 bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen der Bewilligung des Tiefbauamtes. Die Standortgemeinde beurteilt vorgängig den Land- und Ortsbildschutz.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Integrierender Bestandteil des Antrages bildet ein Situationsplan mit Darstellung und Vermassung der Beschilderung.

Zuständigkeit
  1. Standortgemeinde zur Prüfung des Land- und Ortsbildschutz
  2. Tiefbauamt (TBA)

Amt für Bau und Infrastruktur (ABI)
Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 60 72
Fax +423 / 236 60 79

Kontaktformular

  Bürozeiten
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08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten LBA
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08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.tba.llv.li.

Kosten/Zahlung

Die Bewilligung kostet pauschal CHF 75.- pro Objektstandort.

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Landeskasse.

Termin/Frist

Es muss sowohl die Unterschrift vom Eigentümer der Parzelle als auch die Unterschrift des Antragsstellers vorliegend sein.

Der Antrag (inkl. Beilage) muss bei der Standortgemeinde eingereicht werden.

Beachten

-

 
                         

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