Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem
elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.
Nach
der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und bei der
Standortgemeinde einreichen.
Die Verwendung von „lisign“ und somit
eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
Der
Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.
Voraussetzungen
Gemäss Strassensignalisationsverordnung (SSV) Art. 90 bedarf das Anbringen und Ändern
von Strassenreklamen der Bewilligung des Tiefbauamtes. Die Standortgemeinde beurteilt vorgängig den
Land- und Ortsbildschutz.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Integrierender Bestandteil des Antrages bildet ein Situationsplan mit Darstellung und Vermassung der Beschilderung.
Zuständigkeit
Standortgemeinde zur Prüfung des Land- und Ortsbildschutz
Tiefbauamt (TBA)
Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) Städtle 38 Postfach
684 9490 Vaduz